Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wohnungssuchende, Stand 01.06.2015
Die Wohnungssuchenden werden im Folgenden als Mieter bezeichnet. Die Agentur für möbliertes Wohnen in Bamberg und Umgebung, Inhaber Birgit Beyer, Am Lerchenfeld 1a, 95500 Heinersreuth, wird im Folgenden als Vermittler bezeichnet.
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Die Wohnungsvermittlung ist für Mieter provisionsfrei
Die Vermittlung einer möblierten Wohnung oder eines möblierten Hauses durch den Vermittler ist für den Mieter provisionsfrei nach § 2, Absatz 1a des Wohnraumvermittlungsgesetzes. -
Wohnungsangebote
Die aktuellen Wohnungsangebote sind auf der Internetseite des Vermittlers www.moewo-bamberg.de veröffentlicht. Der Vermittler übernimmt keine Garantie für die Verfügbarkeit der Wohnungen, da jedem Vermieter das Recht vorbehalten ist, das Mietobjekt ohne den Vermittler zu vermarkten. -
Verbot der Weitergabe von Wohnungsangeboten an Dritte
Der Mieter darf Vermieterdaten zu den Wohnungsangeboten, die er vom Vermittler erhalten hat, nicht an Dritte weitergeben. Diese sind nur für den Mietinteressenten bestimmt.Im Falle der unzulässigen Weitergabe haftet der Mieter gegenüber dem Vermittler auf Schadensersatz (falls der Vermittler die dem Mieter angebotene Wohnung aufgrund der unzulässigen Weitergabe nicht mehr erfolgreich vermitteln kann). Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% von der im Mietzeitraum anfallenden gesamten Pauschalmiete zzgl. der jeweils gültigen MWST.
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Der Vermittler ist nicht Partei des Mietvertrages
Die mietvertraglichen Pflichten treffen allein den Mieter und den Vermieter. Der Vermittler haftet gegenüber keiner der Mietvertragsparteien für Ansprüche aus dem Mietvertrag. -
Auskunftspflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, den Suchauftrag für seine Wohnungssuche wahrheitsgemäß auszufüllen.Wenn der Mieter mündlich oder schriftlich einen Mietvertrag über ein Mietobjekt, das ihm vom Vermittler angeboten wurde, abschließt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch binnen 2 Werktagen dem Vermittler mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
Wenn der Mieter das Mietverhältnis über den ursprünglich vereinbarten Zeitraum hinaus einmalig oder mehrfach verlängert bzw. nach einer Unterbrechung wieder aufnimmt, so hat er dies jeweils unverzüglich und vorab dem Vermittler mitzuteilen und auf Verlangen eine Vertragskopie zu übersenden.
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Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel
Für den Auftrag des Wohnungssuchenden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.Gerichtsstand ist Bayreuth.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Vermieter, Stand 01.06.2015
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Vertragsgegenstand, Parteien
Zwischen der Birgit Beyer - Agentur für möbliertes Wohnen in Bamberg und Umgebung – (im folgenden Vermittler genannt), vertreten durch den Inhaber, und dem Auftraggeber (im folgenden Vermieter genannt) wird ein Vermittlungs-/ Nachweisvertrag für möblierten Wohnraum geschlossen. -
Aufgaben der Parteien
Der Vermittler veröffentlicht nach Freigabe durch den Vermieter ein Wohnungsexposé mit Fotos auf www.moewo-bamberg.de und auch evtl. auf anderen Immobilienportalen. Die Kontaktdaten des Vermieters werden nicht veröffentlicht.
Der Vermieter beauftragt den Vermittler mit der Vermarktung eines oder mehrerer möblierten Wohnobjekte(s) zum Zwecke der Vermietung. Der Auftrag des Vermieters bedarf für seine Wirksamkeit der Schriftform. Der Vermieter zahlt dem Vermittler eine Vermittlungsgebühr, sofern durch dessen Nachweis oder Vermittlungstätigkeit ein Mietvertrag zustande kommt. Für Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag gelten weiter die Gesetze zur Regelung der Wohnraumvermittlung. Die Tätigkeit des Vermittlers liegt ausschließlich in der Vermittlung eines Mieters, d.h. die Bekanntgabe der Mieteranschrift an den Vermieter. Der Nachweis kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Der Vertragsabschluss eines Miet- oder Untermietverhältnisses liegt in der alleinigen Verantwortung des Vermieters und ist dem Vermittler umgehend (spätestens innerhalb von 2 Werktagen) anzuzeigen, ebenso wie die Verlängerung eines ursprünglich befristeten Mietverhältnisses. Gleiches gilt für die Wiederaufnahme eines Mietverhältnisses nach einer zeitlichen Unterbrechung. -
Vertragsdauer, Kündigung
Die vertragliche Tätigkeit des Vermittlers ist unbefristet. Beide Parteien können durch eine formlose Kündigungserklärung, ohne Einhaltung einer Frist, die Vermietervereinbarung kündigen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. -
Haftung des Vermittlers
Die in den Angeboten enthaltenen Objektangaben beruhen auf den Informationen des jeweiligen Vermieters. Für die tatsächliche Beschaffenheit des Vermittlungsobjektes, für die Erfüllung eines abgeschlossenen Mietvertrages und für die Bonität oder falsche Angaben des Mieters übernimmt der Vermittler keine Haftung. -
Haftung des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Vermittler erhaltenen persönlichen Daten eines Wohnungssuchenden nicht an Dritte weiterzuleiten. Bei unbefugter Weitergabe haftet er dem Vermittler im Zuge des Schadensersatzes. Die Höhe der Haftung entspricht der Vermittlungsgebühr für die Mietbedingungen des Dritten. -
Vermittlungsgebühr
Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Vermittlungsgebühr fällig.Diese beträgt je vollem Monat Mietdauer
15% von der mtl. Pauschalmiete zzgl. der gesetzlichen MWST von derzeit 19% = insgesamt 17,85%.
Für angefangene Monate wird die Vermittlungsgebühr taggenau berechnet. Dabei wird pro Tag 1/30 der Pauschalmiete angesetzt. Maximal wird eine Vermittlungsgebühr für 12 Monate berechnet.
Die durch eine Verlängerung oder durch die Wiederaufnahme eines unterbrochenen Mietverhältnisses entstehende Vermittlungsgebühr wird fällig mit Vereinbarung der Verlängerung/Wiederaufnahme. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Mieter wird die Vermittlungsgebühr für Mietzeiträume, die bereits abgerechnet sind, für die aber keine Miete mehr bezahlt wird, zurückerstattet.
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Widerrufsrecht
Der Vermieter hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Vermieter dem Vermittler
Birgit Beyer – Agentur für möbliertes Wohnen in Bamberg und Umgebung –
Am Lerchenfeld 1a, 95500 Heinersreuthmittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Vermieter die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs:
Wenn der Vermieter diesen Vertrag widerruft, hat der Vermittler alle Zahlungen, die er vom Vermieter erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Vermittler eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Vermittler dasselbe Zahlungsmittel, das der Vermieter bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Vermieter wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Vermieter wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hat der Vermieter verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er dem Vermittler einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Vermieter den Vermittler von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
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Änderungen
Nachträgliche Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. -
Sonstiges
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. -
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Bayreuth